Gesundheitsberufe

Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA)

Die Ausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) an der Berufsschule 5 in Augsburg bereitet Sie auf eine vielfältige und bedeutende Tätigkeit in Zahnarztpraxen und Zahnkliniken vor. Sie erwerben umfassende Kenntnisse in der Betreuung und Pflege von Patienten, unterstützen bei zahnmedizinischen Untersuchungen und Behandlungen und erledigen administrative Aufgaben. Mit praxisnahen Unterrichtseinheiten und modern ausgestatteten Lernräumen bieten wir Ihnen eine solide und praxisorientierte Ausbildung, die Sie bestens auf Ihre berufliche Zukunft vorbereitet. Entdecken Sie Ihre Begeisterung für die Zahnmedizin und starten Sie Ihre Karriere als Zahnmedizinische Fachangestellte.

Verschiedene Infos:

Zahnmedizinische Fachangestellte unterstützen Zahnärzte/–ärztinnen, Kieferchirurgen/-chirurginnen sowie Kieferorthopäden/-orthopädinnen bei allen Tätigkeiten in einer Praxis. Sie empfangen und betreuen die Patienten, organisieren die Praxisabläufe und assistieren bei Untersuchungen und Behandlungen.

Hauptsächlich arbeiten zahnmedizinische Fachangestellte in Zahnarztpraxen, Zahn-, Mund- und Kieferkliniken sowie in universitären Zentren für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde.

EIGENSCHAFTEN

  • Kommunikationsfähigkeit
  • Einfühlungsvermögen
  • Einsatzbereitschaft
  • Verantwortungsbewusstsein
  • soziale Kompetenz
  • Belastbarkeit
  • praktisches Geschick
  • Teamfähigkeit
  • Pünktlichkeit

IN ZAHNARZTPRAXIS UND BERUFSSCHULE

Praktisch

  • Assistenz bei der zahnärztlichen Behandlung
  • Planen und Vorbereiten von Behandlungsabläufen
  • Patientinnen und Patienten individuell betreuen
  • Dokumentation und Abrechnung
  • Kommunikation mit Krankenkassen
  • Qualitätsmanagement und Praxisorganisation
  • Aufbereitung von Medizinprodukten
  • Ausbildung im Fachbereich Strahlenschutz

Theoretisch

  • Aufbereitung von Medizinprodukten
  • individuelle Patientenbetreuung
  • Behandlungsassistenz und Dokumentation
  • Verwaltungsorganisation mit Abrechnung
  • Wirtschafts- und Sozialkunde

AUSBILDUNGSDAUER

3 Jahre
Verkürzung möglich bei Mittlerer Reife oder Abitur

BERUFSSCHULE

  • Ausbildungsjahr:
    1- bis 2-mal wöchentlich
  • 3. Ausbildungsjahr:
    1-mal wöchentlich

AUSBILDUNGSNACHWEIS

Nachweis der vermittelten Kenntnisse in der Ausbildungspraxis

GESTRECKTE ABSCHLUSSPRÜFUNG der BLZK 

  • Teil – schriftlich, nach 18 Monaten Ausbildung
  • Teil – schriftlich und praktisch, am Ende der Ausbildung
  • vorzeitige Zulassung bei guten Leistungen in der Berufsschule möglich

In den schriftlichen Prüfungsbereichen der gestreckten Abschlussprüfung werden die Aufgaben als Antwort-Wahl-Aufgaben (inklusive Zuordnungs- und Reihenfolgeaufgaben) gestellt.

Sie können sich entweder direkt telefonisch oder persönlich an eine Zahnarztpraxis Ihrer Wahl wenden.

Ebenso finden Sie häufig Stellenanzeigen auf der jeweiligen Praxishomepage.

Des Weiteren können Sie auch hier fündig werden:
Stellenangebote | BLZK Stellenmarkt

Die Bayerische Landeszahnärztekammer empfiehlt den Zahnärztinnen und Zahnärzten derzeit, folgende Ausbildungsvergütung zu zahlen:

  • 1. Ausbildungsjahr: 900 Euro
  • 2. Ausbildungsjahr: 1000 Euro
  • 3. Ausbildungsjahr: 1100 Euro

Stand: 04/2025

Informationen zum Ausbildungsnachweis finden Sie hier:

Ausbildungsnachweis ZFA mit Ausbildungsbeginn 1.8.2022 oder später | Bayerische Landeszahnärztekammer

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle:

ZBV Schwaben
Lauterlech 41
86152 Augsburg
Telefon: +49 821 343150
Mail: zbv@zbv-schwaben.de

Informationen zur Gestreckten Abschlussprüfung (GAP) finden Sie hier:

ZFA – Gestreckte Abschlussprüfung (GAP) | Bayerische Landeszahnärztekammer

Der zeitliche Ablauf der GAP Teil 2 (schriftlich) am 4. Juni 2025 in der Stadthalle Gersthofen:

9:00 bis 11:00 Uhr
Prüfungsbereich Organisieren der Verwaltungsprozesse und Abrechnen von Leistungen

11:00 bis 11:45 Uhr
Pause

11:45 bis 12:45 Uhr
Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde

12:45 bis 13:00 Uhr
Pause

13:00 bis 13:30 Uhr
Prüfung für den Kenntnisnachweis im Strahlenschutz

WICHTIG:
Den genauen Termin für die praktische Prüfung im Juni 2025 entnehmen Sie Ihrem Einladungsschreiben vom ZBV Schwaben. 

Bei Bestehen endet die Ausbildung am Freitag, 18. Juli 2025 = Tag der mündlichen Ergänzungsprüfung (bei Bedarf)

Hier die Vorbereitungsräume für die praktische Prüfungen an den einzelnen Tagen:

Freitag, 06.06.2025:                  B 2.008

Dienstag, 24.06.2025:               B 2.023

Mittwoch, 25.06.2025:              B 2.008

Donnerstag, 26.06.2025:          B 2.030

Freitag, 27.06.2025:                   B 2.008

Samstag, 28.06.2025:                B 2.008

Montag, 30.06.2025:                  B 2.035

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle:

ZBV Schwaben
Lauterlech 41
86152 Augsburg
Telefon: +49 821 343150
Mail: zbv@zbv-schwaben.de

Informationen zur Abkürzung finden Sie hier:

Ergänzende Vereinbarungen zum Ausbildungsvertrag | Bayerische Landeszahnärztekammer

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle:

ZBV Schwaben
Lauterlech 41
86152 Augsburg
Telefon: +49 821 343150
Mail: zbv@zbv-schwaben.de

Informationen finden Sie hier:

§ 33 JArbSchG – Einzelnorm

Falls Sie Ihren Untersuchungsberechtigungsschein nicht mehr finden, können Sie hier einen beantragen:

Jugendarbeitsschutz; Beantragung eines Untersuchungsberechtigungsscheins – BayernPortal

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle:

ZBV Schwaben
Lauterlech 41
86152 Augsburg
Telefon: +49 821 343150
Mail: zbv@zbv-schwaben.de

Informationen finden Sie hier:

§ 15 BBiG – Einzelnorm

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle:

ZBV Schwaben
Lauterlech 41
86152 Augsburg
Telefon: +49 821 343150
Mail: zbv@zbv-schwaben.de

Informationen zu den kostenlosen Deutschkursen finden Sie hier:

Kostenlose Deutschkurse für Auszubildende im Bereich ZFA – ZBV Schwaben Shop | Zahnaerztlicher Bezirksverband Schwaben

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle:

ZBV Schwaben
Lauterlech 41
86152 Augsburg
Telefon: +49 821 343150
Mail: zbv@zbv-schwaben.de

§ 31 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung

(2) Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 32 – wie folgt bewertet worden sind:

  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  3. in mindestens zwei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
  4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.

pruefungsordnung_abschlusspruefung_zfa_blzk_2022.pdf

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle:

ZBV Schwaben
Lauterlech 41
86152 Augsburg
Telefon: +49 821 343150
Mail: zbv@zbv-schwaben.de