Kaufmännisch-verwaltende Berufe:

Steuerfachangestellte (ST)

Die Ausbildung zur Steuerfachangestellten (ST) an der Berufsschule 5 in Augsburg qualifiziert Sie für eine anspruchsvolle und facettenreiche Tätigkeit in Steuerberatungskanzleien und in der Finanzverwaltung. Sie erwerben fundierte Kenntnisse in der steuerlichen Beratung und Betreuung von Mandanten, unterstützen bei der Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen sowie bei der Bearbeitung von steuerrechtlichen Fragen. Praxisnahe Unterrichtseinheiten und moderne Lernumgebungen ermöglichen Ihnen eine praxisorientierte Ausbildung, die Sie optimal auf Ihre berufliche Zukunft vorbereitet. Entdecken Sie Ihre Leidenschaft für das Steuerwesen und starten Sie Ihre Karriere als Steuerfachangestellte.

Verschiedene Infos:

Steuerfachangestellte unterstützen Steuerberater/innen bei der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung und Betreuung der Mandanten, z. B

  • Bearbeitung von Steuererklärungen
  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Erstellung der Finanzbuchführung, für Unternehmen
  • Erledigung der Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Vorbereitung von Jahresabschlüssen

Weitere Tätigkeiten:

  • Vereinbarung von Terminen mit Mandanten
  • Kontakte zu Finanzämtern und Sozialversicherungsträgern
  • Überwachung der Einhaltung von Fristen und Terminen
  • Arbeiten mit spezieller Software, EDV-Programmen und Kommunikationstechnik in allen Bereichen

  • Verständnis für Daten und Zahlen
  • Interessen für wirtschaftliche Vorgänge unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorschriften
  • Anpassungsbereitschaft an gesetzliche Änderungen im Steuerrecht
  • Leistungsbereitschaft und Durchhaltevermögen

Grundsätzlich wird keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. Die Ausbildungsbetriebe stellen überwiegend angehende Steuerfachangestellte mit einem mittleren Bildungsabschluss oder (Fach-)Hochschulreife ein.

Die Ausbildung beträgt grundsätzlich drei Jahre. In bestimmten Fällen ist eine Verkürzung bzw. vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung möglich. Zuständig dafür ist die Steuerberaterkam­mer München.

In der Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten sind zwei Prüfungen bei der Steuerberaterkammer München abzulegen.

Zwischenprüfung: Zur Feststellung des Ausbildungsstandes und als Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung findet im Herbst des zweiten Ausbildungsjahres eine Zwischenprüfung statt.

Abschlussprüfung: Die Abschlussprüfung erfolgt am Ende der Ausbildung in schriftlicher und mündlicher Form

Die zuständige Stelle für weitere Informationen ist die Steuerberaterkammer München.